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Gestörte Jäger-Feldbauer
Die Töpferei liegt in den Händen der Frauen, wie dies bei allen den Völkern
der Fall ist, bei denen keine Hörigen- öder Sklavenarbeit an Töpfereiprodukten
zu leisten ist; nur Tabakspfeifen und Düsen werden von den Männern
hergestellt, offenbar eine Folge verhältnismäßig rezenter Nachahmung von
bei fremden Stämmen gesehenen Objekten.
Der Güteraustausch vollzieht sich bei den Pangwe in familial und
freundschaftlich gebundenen Formen, nicht auf öffentlichen Märkten.
Dazu werden Familienbesuche veranstaltet, die auf Gastfreundschaft rechnen
können. Der Besucher erhält Gastgeschenke, mit denen er heimkehrt, um
bald den Gegenbesuch seines Wirtes zu erwarten. Diesen muß er nun seinerseits
mit Gastgeschenken beteilen, die den zuerst empfangenen die Wage
halten müssen. Auf diese Weise werden die einheimischen Handwerkserzeugnisse
sowie die fremden Waren verbreitet. Das beschenkte Familienhaupt
nimmt nach der Heimkehr eine Verteilung der Gastgeschenke, der
„Handelsbeute‘““, unter seine Angehörigen, Frauen, Hörigen und Knechte vor.
Außer diesem Naturaltausch, der sich hauptsächlich auf Handwerkserzeugnisse
erstreckt, gibt es noch eine Art von Handelsgeschäften, die sich
einer Form von Speerklingen bedient. Früher verwendete man verschnürte
Miniaturbeile, Diese Speerklingen dienen vor allem als Äquivalent für
den Erwerb von Frauen, aber auch von Haustieren, pflanzlichen Nahrungsmitteln
und Hausrat. Durch diese wirtschaftliche Bezugnahme weisen
sie sehr deutlich auf von außen hereingebrachte Zivilisationsbestandteile hin.
Die Höhe des Kaufpreises einer Frau wird nicht nach deren Alter, sondern,
wie wir das häufig bei in ihrer Homogenität bereits gestörten Völkern mit
beginnender innerer Staffelung finden, nach den wirtschaftlichen Verhältnissen
bestimmt. Der Kaufpreis kann nicht in beliebigen Wertträgern
entrichtet werden, denn das sogenannte primitive Geld hat niemals universelle
Tausch- oder Kaufkraft, sondern stellt stets einen gebundenen Gegenwert
dar. Neben dem sogenannten Speergeld, das die Grundlage für den Kaufpreis
bildet, treten heute noch Gewehre, Pulver, eiserne Töpfe, Tücher,
Hüte, Messer, Glasperlen, Tabakpfeifen usw., aber auch Schafe, Hauer,
Salz und dgl. Der Kaufpreis wird gewöhnlich in Raten abbezahlt. Die erste
Teilzahlung wird fällig, wenn der Freier beim Vater des Mädchens anhält.
Diese Zahlungen können heute leichter vor sich gehen als früher, weil in
den europäischen Betrieben die Verdienstmöglichkeiten für viele sich erschlossen
haben, die früher wegen Geldmangels zu dauerndem Junggesellentum
verurteilt waren, das wiederum. mit der Tendenz zur Monopolisierung
von möglichst vielen Frauen, wie schon oben ausgeführt, zusammenhing. —
Ausnahmsweise kam und kommt auch Entführung vor, und zwar in der
Weise, daß das Mädchen dem Liebhaber in sein Dorf folgt und der Vater
gezwungen wird, am nächsten Tage den Kaufpreis vom Schwiegersohn
einzufordern. ;
Geschlechtsverkehr und Ehe innerhalb der Blutsverwandtschaft sind verboten.
Das Verbot erstreckt sich sowohl auf den Familienverband der Mutter
wie auf den der Mutter des Vaters, zeigt also eine Betonung der mütterlichen
Beziehungen, jedoch sowohl in der mütterlichen wie in der väterlichen