NY 27a)
Gestörte Jäger-Feldbauer
Augenwimpern ausgerissen. Die Knaben und Mädchen gewöhnen sich, wie
das allgemein bei Naturvölkern üblich ist, etwa vom fünften Lebensjahr angefangen
an die Aneignung der praktischen Kenntnisse des Tätigkeitsbereiches
ihres Geschlechts. Mädchen hatten vom frühen Kindesalter ungehindert Zutritt
in das Männerhaus und wurden dahin von ihren Müttern geschickt.
Die soziale Organisation der Boloki erhält durch die Polygynie ihren
besonderen Charakter. Dazu kommt die starke Ausbildung der patriarchalischen
Großfamilie. Einzelne Vornehme besaßen früher bis zu 25
oder 30 Frauen und hatten außerdem die meisten jungen Mädchen durch
Zahlung des Verlöbnisgeldes mit Beschlag belegt. Nicht sexuelle Gründe
waren dafür ausschlaggebend, denn der Geschlechtsverkehr begann in außerordentlich
jungen Jahren, und in früheren Zeiten soll es kein Mädchen über
fünf Jahre gegeben haben, das noch jungfräulich gewesen wäre. Die Bedeutung
der Polygynie ist eine wirtschaftliche. Dem Mann kommt es darauf
an, daß einerseits die Frau Felder bestellt, andererseits, daß er durch möglichst
weitgehende Monopolisierung der Frauen sowohl Männer wie
Frauen zum Ehebruch treibt und dann die Entschädigungs- und Strafgelder
einzieht.
Es kommt dem Mann daher nicht auf die Treue der Frau an, sondern
darauf, daß die von ihm erworbene Gattin nicht ohne seine Zustimmung
Ehebruch begeht und er das dafür vorgeschriebene Entgelt erhält. Darum
wird bei Ehebruch auch nur der Mann bestraft und das Weib geht frei aus.
Überdies ist das Zeugnis der Frau für die Bußeleistung des Ehebrechers
von entscheidender Wichtigkeit. Historisch dürften sich diese Sitten gerade
dadurch ausgebildet haben, daß ursprüngliche Jägervölker sich der Frauen
von solchen Stämmen bemächtigten, deren weiblicher Teil den Boden bebaute.
Es wäre aber auch möglich, daß Hirtenstämme zurück in das Jägerleben
gefallen sind, weil sie ihr Vieh in den schwer zugänglichen Waldgebieten
nicht zu halten vermochten und zur Jagd zurückkehrten. Letzterer Gedanke
ist vielleicht deshalb vorzuziehen, weil hier starke patriarchalische Auffassungen
herrschen, wie sie dem primären Jägerleben ferne liegen, dagegen
aber gerade im Hirtentum stark ausgebildet sich vorfinden.
Das Patriarchat äußert sich z. B. darin, daß eine Frau, die ihre Feldarbeit
nicht gut verrichtet oder ihre Hauswirtschaft vernachlässigt, vom
Manne zu ihrer Familie heimgeschickt werden kann. die ihm das Heiratsgeld
zurück zu erstatten hat.
Schließlich liegt die Bedeutung der Frau darin, dem Manne Kinder zu
gebären, die wiederum dessen Gefolgschaft verstärken. Hat eine Frau von
ihrem Manne kein Kind, so führt sie in einem solchen Falle ihm die Schwester
zu (Weeks [14] 93). Das Anrecht auf die Kinder geht auf den Mann über,
da die Frau gekauft ist. Wurde eine Frau ausgeliehen, so fällt das Kind
in den Besitz des Ehemannes, wenn nicht von Seiten des Liebhabers vorher
ein anderes Abkommen getroffen wurde, mit dem er das Kind ablöste.
In einem solchen Fall gehört das Kind der Familie, aus der die Frau stammt.
Dieses Verfahren zeigt, durch welche Momente die Zugehörigkeit der Kinder,
Mutter- oder Vaterfolge entschieden wird.