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Full Text : Repräsentative Lebensbilder von Naturvölkern

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Gestörte Jäger-Feldbauer

den Frauen getragen werden und augenscheinlich eine weit zurückreichende
historische Bedeutung haben.
Das Flechten von. Körben wird vielfach durch Sklaven anderer Stämme
vorgenommen (Weeks [14] 63), ein Beispiel dafür, wie sich eine Technik
von einem Stamm zum andern fortpflanzen kann. Die Schilde aus Flechtwerk,
 deren sich die Boloki bedienten, pflegten sie von Nachbarstämmen
zu beziehen. Diese brachten auch eine Menge von Fischreusen und Körben
in den Handel.
Dies alles zeigt, wie der Zivilisationsbesitz dieses Volkes aus verschiedenen
Quellen gespeist wird. Der einzelne Gegenstand, den ein Sammler von den
Boloki heimbringt und der unterschiedslos neben anderen Objekten in einem
Museumsschrank als von den Boloki stammend bezeichnet wird, kann tatsächlich
 einerseits von Gruppen verschiedener Herkunft angefertigt, andererseits
 überhaupt nicht unter den Boloki hergestellt, sondern nur auf dem
Wege des Handels erworben sein.
Trotz der großen Rolle, die der Handel und Handelsgeschäfte im Leben
der Boloki spielen, gibt es doch keine Märkte. Der Handel vollzieht sich
auf dem Wege des Hausierens. So wird z. B. auch Salz, das auf dem Wege
des Verbrennens und Filtrierens der Asche von gewissen Pflanzenarten gewonnen
 wird, von Einzelnen zum Verkauf gebracht (Weeks [14] 86, 93, 109).
Schon der Knabe begleitet den Vater auf dessen Handelsfahrten.
Häufig sind Kreditgeschäfte bei den Boloki, die zu schweren Verschuldungen
 und zu einer sozialen Deklassierung des Schuldners führen
können. Sie bilden so einen wichtigen Faktor für die Herbeiführung einer
Staffelung innerhalb des Volkes auf wirtschaftlicher Grundlage. Obgleich
für die gestundeten Zahlungen keine Zinsen genommen werden, führen die
aus ihnen sich ergebenden Verbindlichkeiten, wenn der Schuldner im Rückstand
 bleibt und nicht zahlen kann, zu gefährlichen Konsequenzen. Der
Schuldner läuft nicht nur Gefahr, daß eines Tages in seinem Hause der
Gläubiger erscheint und die Töpfe und alles, was er vom Eigentum des
säumigen Zahlers außerhalb der Hütte findet, zerstört, sondern auch, daß
er bei weiterer Säumnis sich Geisel holt. Zunächst wird ein Überfall auf
eine der Frauen des Schuldners, oder, wenn er eine solche nicht erlangen
kann, auf eine Sklavin oder sonstige Person aus der Siedlung des Schuldners
 unternommen. Vermag der Schuldner die Geisel nicht auszulösen, so
verfällt die Schuldmagd oder der Schuldknecht in die Sklaverei. Daraus
cekrutiert sich die oben erwähnte Gefolgschaft der großen Familienhäupter,
die gleichzeitig eine Art von Dorfwucherer darstellen.
Die Gerichtsbarkeit liegt, wie schon angedeutet, in den Händen der
Familienhäupter (mata), Deren ‚Jurisdiktion. erstreckt sich jedoch nur auf
ihre Familienangehörigen. Kommen zwei oder mehrere solcher‘ Familienhäupter,
 ihre Siedlungen oder Dörfer miteinander in Streit, so gibt es zunächst
keine oberste Autorität, die eine friedliche Entscheidung herbeiführen könnte.
Um jedoch zu einer solchen zu gelangen, um einen obersten Richter zu wählen,
wird ein merkwürdiges Verfahren eingeschlagen, das darin besteht, den gewünschten
 Oberrichter außerhalb der persönlichen und familialen Blutrache
zu stellen (Weeks [14] 36).
            
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