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Bevorzugte Sippen und Beginn einer Staffelung
„Sommervolkes‘“ jeweils über die Volksgesamtheit. Unter den beiden Häuptlingen
ist keiner höher im Rang, sondern jeder regiert zu seiner Jahreszeit.
Bezieht man sich nur auf einen Häuptling, etwa in den Volkssagen, so wird
der „Sommerhäuptling‘“ erwähnt. Ein jeder von ihnen hat zwei Helfer: den
Mann „zur Rechten“ und den „zur Linken“, die bei den zeremoniellen Gelegenheiten
an den betreffenden Seiten des Häuptlings sitzen.
In allen Städten gibt es eine solche doppelte Häuptlingschaft, die auf
Lebenszeit ist. Nach dem Tode des Häuptlings folgt sein Mann „zur Rechten“,
und „der Linke“ wird Mann „zur Rechten‘. Theoretisch spielt die Verwandtschaft
bei der Erlangung dieser Ämter keine Rolle, doch wählt ein
Häuptling gewöhnlich die Helfer aus der Zahl seiner Verwandten. Für die
Stadthäuptlinge wird keine Arbeit verrichtet. Auch wird von ihnen keine
Arbeit an den Dämmen und Bewässerungswerken verlangt. Ihre Aufgabe
ist eine wesentlich sakrale, insbesondere bei dem Ritual der Sonnenwenden
und beim Wetterzauber, sowie die Leitung der großen Tänze. In jeder Stadt
gibt es außerdem noch zwei „Heilgesellschaften‘, Feuerstein und Feuer,
zwei „Clowngesellschaften“, einen Jagdhäuptling, eine Kriegs- oder Skalpiergesellschaft
und eine Frauengesellschaft. Dazu gehört noch eine Adler-Gesellschaft,
eine Büffel-Gesellschaft sowie ein Schlangenarzt usw. Die betreffenden
Funktionen besitzt ein jeder auf Lebenszeit (108ff).
Außer diesen gibt es noch einen profanen Häuptling mit zwei Gehilfen,
die im Hause des „Sommerhäuptlings‘“ gewählt werden, und sowohl vom
„Sommerhäuptling“ wie vom „Winterhäuptling‘“ die Weihe empfangen.
Die Zahl der Helfer ist jedoch in den einzelnen Gegenden verschieden (102 ff).
d) Eine bevorzugte Sippe, die an der Spitze aller anderen Sippen
des Stammes steht, bei den Menomini-Indianern,.
Jäger-Feldbauerinnen-Gesellschaft, mit ausgeprägter, vorwiegend sakraler
Bevorzugung einer Sippe. Die tatsächliche Macht liegt in den: Händen ausgezeichneter
Krieger. Keine Heiratsordnung. Stammesversammlung mit einer Art
Gerichtshof. Bünde.
Während die Sauk-, Fox- und etwa auch die Kickapu- und Potawatomi-Indianer
sich aus zwei Hälften zusammensetzen, denen der Einzelne seiner
Geburt nach zugerechnet wurde, und die mehr oder minder für soziale und
religiöse Angelegenheiten eine Rolle spielten, war bei den Menomini-Indianern
dies nicht der Fall. Hier gab es eine führende, sogenannte „königliche“
Sippe mit Vaterfolge, der die Häuptlinge der Sippen des Stammes
entnommen wurden. Dieses Häuptlingtum hatte die Tendenz, sich zu vererben.
Altersbünde, wie bei den Indianern der großen Ebene, gab es nicht.
Pflichten des Sippenhäuptlings, der der Königssippe entstammte, waren
ziviler Natur, während die militärischen Funktionen in der Hand des Besitzers
des heiligen Kriegsbündels (mikewuk) ruhte. Der Bündelbesitzer oder
„Held“ übte außerdem eine polizeiliche Gewalt über das Lager zusammen
mit anderen angesehenen Kämpfern aus und funktionierte als Sprecher
oder Beauftragter des Häuptlings für öffentliche Ankündigungen, er leitete
die Zeremonien und vermittelte in Streitigkeiten. In diesen Funktionen