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Full Text : Repräsentative Lebensbilder von Naturvölkern

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Gestaffelte Kamelhirten, Tuareg

nehmen Stamm (Rodd [26] 137) — ganz ähnliche Verhältnisse, wie wir sie
etwa bei den Maori unter Feldbauern vorfanden! Isomorphismus, der aus
ähnlichen Konstellationen, nicht aus „Übertragung“ zu erklären ist!
Diese Imghad sind jedoch nicht allein Tuareg, sondern in ihnen sind auch
seit den ältesten Zeiten, vielleicht schon seit dem Neolithikum, besiegte
Fremdvölker aufgegangen. Nur die erwähnten vornehmen Stämme werden
als die echten Tuareg betrachtet, die Imajeghan. Aber sowohl die einen wie
die anderen besitzen heute die gleiche Kultur, und es fanden im Laufe der
Zeit unter ihnen Mischungen statt, so daß die Staffelung unter ihnen heute
mehr als eine soziale, denn eine ethnische zu betrachten ist. Dazu kommt
noch, daß im Laufe der Zeit mehr und mehr Imghad aus dem eigenen Volk
hinzukamen, d.h. daß infolge der Kämpfe bald die einen bald die anderen
Stämme vom Mißgeschick im Krieg ereilt wurden.
Nur die erwähnten vornehmen Stämme, die Imajeghan, dürfen Kriege
unternehmen oder Frieden schließen. Wenn ein Imghad-Stamm Kriegsgefangene
 macht, so fallen diese seinem Oberherrn zu und können auch nur
durch ihn wieder freigelassen werden. Im letzteren Falle gelangen die Freigelassenen
 auf die gleiche Stufe wie die Imgahd, die sie fingen.
In Air kann man drei Klassen von Imghad unterscheiden: 1. solche die mit
ihrer Herrensippe, dem Imajeghan, schon vor ihrer Einwanderung nach Air
verbunden waren und die vielleicht aus Fezzan stammen; 2. solche, welche
die ursprünglichen Bewohner von Air vor der Tuareg-Erorbeung waren,
damals aber nicht versklavt, sondern in ein Vasallenverhältnis hinabgedrückt
 wurden; 3. Tuareg fremder Stämme, Araber oder südliche Negroide,
die vor verhältnismäßig kurzer Zeit auf aus Air unternommenen Raubzügen
in Gefangenschaft gerieten.
Die Imghad sind Hörige: die kollektiv abhängig sind als Sippen von
Sippen, von einem vornehmen Stand oder einer Mehrheit von Stämmen:
Sie werden nicht als deren Eigentum betrachtet, sondern es besteht ein
Schutz- gegen Treue-Verhältnis. Ein Imghadstamm kann seine Herren nicht
wechseln. Aber wenn ein Hörigenstamm ganz oder zum Teil von einer freien,
vornehmen Sippe gefangen wird, kann es vorkommen, daß die gefangenen
Hörigen in Abhängigkeit von zwei verschiedenen vornehmen Gruppen
geraten.
Die Abhängigkeit eines Imghad-Stammes drückt sich darin aus, daß der
vornehme Stamm, vor alle, dessen Häuptling unter den Hörigen Recht
spricht, bzw. es autorisiert — ein Verhältnis, das an die Zustände bei den
Menomini-Indianern gemahnt. In kleineren Angelegenheiten entscheidet das
Oberhaupt der Hörigen, dessen Entscheidung stillschweigend vom Oberhaupt
 des Herrenstammes bestätigt wird, nur in wichtigeren Fällen muß
diese Bestätigung ausdrücklich eingeholt werden. Der Hörigenstamm kann
von seinem Herrn auch kollektiv in Strafe genommen werden. Bei Heiratsverträgen
 steht den Imajeghan ein Einspruchsrecht zu; außerdem beanspruchen
 sie einen Teil des Heiratskaufgeldes. Die wichtigste Funktion der
Imghad besteht darin, die Kamele ihrer Herren für lange Zeitperioden zu
verwalten und mit diesen Handelsreisen zu unternehmen. Sie handeln kollek-
            
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