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Full Text : Repräsentative Lebensbilder von Naturvölkern

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Hirten-Feldbauer-Mischkulturen von Afrika

Dörfer gegründet hatten, doch in lebhaften Beziehungen und einem Verhältnis
 pietätvoller Anhänglichkeit zum Mutterort. Teils wegen der größeren
Sicherheit gegen äußere Feinde, vor allem aber wegen des Segens der im
Mutterort begrabenen Ahnen. So blieb die ganze Familiengruppe durch
Bande der gemeinsamen Abstammung und der religiösen Pietät verbunden,
an ihrer Spitze stand der jeweilige Patriarch dieser Gruppe. Diese Familiengruppe
 bildet noch heute den Grundstock der Bevölkerung in den Königreichen
 der Kpelle, wenn auch vielfach gelockert und erweitert durch Wanderungen
 innerhalb des Stammes und durch Anschluß fremder Elemente,
sowie durch das Vordringen der Kpelle selbst in andere Stammesgebiete.
So umfaßt z. B. das Königreich Densu eine Reihe Gola-Dörfer, in anderen
Dörfern wohnen zerstreut oder gruppenweise Gbundi, Gbunde, Vai, Mende,
Bassa, De und Kru. Fremdstämmige unterstehen ohne weiteres dem Häuptling,
 in dessen Gebiet sie sich niedergelassen haben. Hiervon machen nur
manche Mandingo-Kolonien eine Ausnahme, die ein eigenes Oberhaupt
haben und einen Staat im Staate bilden, sie müssen aber dafür in der Regel
eine Abgabe an den Kpelle-König zahlen, oder sich gewisse Rechte, wie das
Sammeln von Brennholz, das Ernten von Palmnüssen, die Benutzung der
Fähren und Brücken, gegen Gebühren erkaufen. Die Zahl der Königreiche
im Kpelleland kann nicht genau festgestellt werden, sie wird auf ungefähr
50 geschätzt. Die Größe eines solchen Gebietes und die Zahl der zugehörigen
Dörfer wechselt natürlich. Das kaum mittelgroße Gebiet des Königreiches
Densu umfaßt beispielsweise 23 Dörfer, unter denen sich einige Gola-Dörfer
befinden. Der König selbst hat eine Gola-Mutter und einen Kpelle-Vater.
Wie unsicher die Abgrenzung ist, zeigt der Umstand, daß der König von
Densu einige Ortschaften auf dem rechten Ufer des Pauls-Flusses als die
seinen beansprucht, während sie ihm von den Nachbarn abgesprochen werden
(81, 89££).
Das Recht auf die Nachfolge eines Königs vererbt sich nicht auf eine
bestimmte Person, sondern auf mehrere, manchmal untereinander verwandte
gleichberechtigte Familien, aus denen in einer gewissen Reihenfolge der
König entnommen wird. Die Regel ist, daß der älteste überlebende Bruder
oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, der älteste Vetter die Nachfolge
übernimmt, Erst wenn aus der gleichen Generation kein Überlebender mehr
da ist, kommt die nächste in Betracht, also ein Sohn oder Neffe. Bei den
Mende kann auch eine Frau die Oberhäuptlingswürde einnehmen; eine solche
heiratet nicht, hält sich aber einen Liebhaber, den sie nach Belieben wechselt
(Btty. [15] 110). Diese darf auch dem Poro-Bunde angehören, von dem
alle übrigen Frauen auf das strengste ausgeschlossen sind. Sie nimmt also
die Stellung einer „Erbtochter“ ein.
Häufig treten nach dem Abscheiden eines Königs mehrere Bewerber um
die Nachfolge auf, jeder gestützt auf besondere Vorzüge: auf höheres Alter,
Beliebtheit bei der Bevölkerung, auf seinen Reichtum, oder als Nächstberechtigter
 infolge Geburt. Jeder sucht sich unter den Dorfschulzen und
den Sippenhäuptern Anhang zu verschaffen. Sind mehrere Parteien annähernd
gleich stark, so kann es ein Jahr und länger dauern, bis man zu einer Eini-
            
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