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Geschichtete Hirten-Feldbauer-Gemeinwesen
diese verdankten dem König ihren Aufstieg. Sie wurden von ihren Angehörigen
mit großem Respekt behandelt. Eine weitere Klasse besaß Land
als freie Eigentümer oder Bataka, denen der König für geleistete Dienste
kleinere Grundstücke verliehen hatte.
Daraus geht deutlich hervor, wie neben der ursprünglichen Adelsgliederung
der König durch rationalistischen Gebrauch seiner Macht Persönlichkeiten
verschiedener Herkunft auf dem Wege privater Auszeichnung durch
Land- und Viehrenten an sich kettete, nicht nur an seine Person, sondern
an die Institution des Königtums überhaupt. Auf diese Weise waren
Privatansprüche der Familien an Grund und Boden entstanden. Ein Teil
dieser Leute konnte direkt von dem Gaugrafen, nicht auf dem Umwege
über die Unterhäuptlinge, zur Besteuerung herangezogen werden, andere
waren davon überhaupt befreit.
Ein Teil des freien. Besitzes der Boden bestellenden Bevölkerung befand sich
in der Hand der Buzairwa, die von alters her Land besaßen, das der König
respektierte. Doch konnten auch sie zu öffentlichen Arbeiten, z. B. zu Bauten
für den König, herangezogen werden. Man ersieht daraus, in welcher Weise das
Königtum eine Bresche in die Vorherrschaft, in die Hirtenaristokratie gelegt
hatte. Es sind Vorgänge, die sich offenbar in den altorientalischen Staaten,
etwa im alten Ägypten, in ziemlich ähnlicher Weise abgespielt haben dürften.
Die Bakitara-, ebenso wie die Banyankole-Hirten zerfallen in eine Anzahl
totemistischer Sippen. Ihr Leben spielte sich nach strengen Regeln ab, die
u.a. die scharfe Durchführung einer vorwiegenden Milchkost verlangten.
Ihr Leben mit dem umständlichen Zeremoniell war von der Symbiose zwischen
Mensch und Kuh beherrscht. Besaß ein Mann der Hirtenkaste selbst nicht
Kühe, so erwarb er seinen Lebensunterhalt dadurch, daß er die Kühe eines
der Großen des Landes beaufsichtigte. Vegetabilische Kost, nämlich Hirse
oder wilde Bananen, wurde erst seit verhältnismäßig sehr kurzer Zeit in die
Ernährung einbezogen.
Die reichen selbständigen Herdenbesitzer oder Bahuma, der eigentliche
Hirtenadel, war nur dem König, nicht dem Gaugrafen, verantwortlich.
Sie waren an keinen Gau gebunden, zogen im Lande mit ihren Herden umher
und errichteten je nach Bedarf für Monate oder Jahre mehr oder minder
dauerhafte Krals. Den Aufenthalt wechselten sie schon aus sanitären Gründen,
ohne jedoch immer gleich weit weg zu ziehen.
Bei ihnen befanden sich als Gefolge immer einige Feldbauern, die dauerhaftere
Unterkünfte in der Nähe ihrer Felder anlegten und zurück blieben,
wenn ihre Hirtenherren weggezogen waren. Diese Bauern konnten sich gelegentlich
auch einem anderen Herren anschließen. Da sie von großer Wichtigkeit
für die Hirten waren, die sich in einem gewissen Sinn von ihnen abhängig
gemacht hatten, und da sie Schafe und Ziegen hielten sowie verschiedenerlei
Arbeiten verrichteten, die von der Hirtenschaft als entwürdigend
angesehen wurden, waren die Hirtenherren bemüht, sich nicht allzu weit
von ihren Bauern zu entfernen. Sie errichteten ihre Hauptkrale in der Nähe
und ließen einen Teil ihrer Herden unter Aufsicht von bediensteten Hirten
nach gutem Weideland suchen.