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Geschichtete Hirten-Feldbauer-Gemeinwesen
ziehungen zu unterhalten, die seine Sippengenossen waren und die er als
seine „Brüder‘ bezeichnete. Unter diesen gab es also keinen „Ehebruch‘“.
Jede Vermischung zwischen Hirten und Feldbauern war früher völlig
ausgeschlossen; nachdem aber die Könige angefangen hatten, Hörige, die
sich um sie verdient gemacht hatten, dadurch hochkommen und reich werden
zu lassen, daß sie sie zu Freien oder Banyoro machten, wurde in dieses Heiratsverbot
eine Bresche gelegt, und manche Tochter eines armen Hirtenaristokraten
wurde einem „Neureichen‘“ zur Ehe gegeben. Aus den Kindern solcher
Mischehen entstand eine besondere Schicht, die von den Hörigen hochgeachtet,
von den reinblütigen Kuhhirten jedoch nicht als gleich angesehen
wurde. Von dieser Seite her wurden auch die strengen Sitten der Speiseverbote
erschüttert, die z. B. besondere Reinigungszeremonien nach dem
Genuß von Zerealien vorschrieben.
Man. ersieht daraus, daß die Anfänge zu einer komplizierteren Vergesellschaftung
und zur Staatsbildung nicht auf dem Weg der unmittelbaren
kriegerischen Unterwerfung vor sich gingen, sondern von der Verselbständigung
der Familien innerhalb der Adelsschicht ihren Ausgang nahmen
und insbesondere durch die Heraushebung des Königtums herbeigeführt
wurden, das sich auf Hörige und Fremde mit seiner Macht stützte. Es
ist bezeichnend, daß sich die Kämpfe der Bakitara-Hirten keineswegs
gegen die Feldbauer richteten, mit denen sie seit jeher mild umgingen
und denen gegenüber die Hirten trotz ihrer eigenen Minderheit eine soziale
und geistige Organisation bildeten, die den in zahllose unabhängige
Gemeinden zerstückelten Feldbauern restlos überlegen war. Die Hauptfeinde
der Bakitara waren die Baganda, also die Hirtenaristokratie des
Nachbarlandes. Dabei scheint es sich um eine Art traditioneller, fast sportlicher
Gegnerschaft gehandelt zu haben, wie wir sie isomorph auch unter
Feldbauern, z.B. auf Jap oder Fiji, finden.
Die außerordentliche Einseitigkeit und Spezialisierung dieser sonst friedlichen,
auf Milchernährung eingestellten Kuhhirten brachte es mit sich, daß
sie trotz ihrer großen politischen Begabung und Geschicklichkeit sich in
außerordentlichem Maße ihrer ritualistischen Dogmatik gewidmet
hatten und von Betätigungen, die außerhalb des Kreises. ihres Kuhkultes
lagen, insbesondere auch vom Handwerk absahen. Die Hörigen dagegen
waren genötigt, sich nach vielen Seiten hin zu betätigen, und erlangten auf
diese Weise mancherlei Geschicklichkeiten und Künste, von denen noch die
Rede sein wird.
Auch die Jagd wurde ausschließlich in den Dienst der Viehhaltung gestellt;
Jagdunternehmungen wurden hauptsächlich zur Vertreibung von
Löwen und anderen gefährlichen Tieren veranstaltet, nur Elefanten ihres
Fleisches, weniger ihres Elfenbeines wegen gejagt.
Die rechtsprechende Autorität stellte in allen Dingen der König dar,
an den auch alle Berufungen gelangten. Der Erbgang fand in der männlichen
Linie statt, die Lehensbeamtenschaft konnte jedoch ihr Erbe
erst nach zeremonieller Einsetzung durch den König antreten. Der Erbe
übernahm auch die Sorge für die Witwe des Verstorbenen. Befand sich unter