Lehensstaatliche Gestaltung bei den Äthiopiern
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Völker und Stämme unter einem König. Die sakrale Gebundenheit ist bereits
von einer Rationalisierung der Macht durchbrochen. Ein System der Abgaben
und der Verteilung. Die Bauern verwenden bereits den Pflug und pflanzen
vielerlei Arten von Kulturgewächsen. Pflügen ist Männerarbeit, ebenso das
Behacken des Bodens, das Säen und Anbauen, das Ernten und Dreschen. Den
Frauen obliegt das Jäten des Unkrautes und die vielerlei Tätigkeiten des Hausfleißes
in den teilweise zu Herrenhöfen ausgebauten Familienwirtschaften. Die
Bauern halten auch Schafe, Ziegen, Esel und Maultiere. Erhebliche Besitzunterschiede.
Das Rindvieh bildet den entscheidenden Wertmaßstab für den
Reichtum, zumal die Sippen in kleinere und größere Familien mit Sklaven
aufgelöst sind. Neben dem Haus befinden sich besondere Gärten noch außer
den Feldern. Die Reichtumsunterschiede haben in erheblichem Maß die Bevorzugung
der Abstammung erschüttert. Große Zahl berufsmäßiger Handwerker,
Reiseunternehmungen von Großkaufleuten. Eingestreute Vertreter niedrigerer
Sippen und Völker. Die Familie ist stark patriarchalisch gestaltet, doch fehlt
es nicht an mutterrechtlichen Zügen. Entscheidendes Hervortreten der Hauptfrau
(matrona). Schätzung der Jungfrauschaft. Organisatorisch abgetrennte
Rechtspflege.
Von den hier zuletzt beschriebenen, zumeist auf persönliche Kraft aufgebauten
Despotien des Sudans unterscheiden sich die sakral begründeten
Staatseinrichtungen etwa Abessiniens und des Hochlandes von Kaffa, des
alten Äthiopien. Eben die Heiligkeit kennzeichnet einen Brauch als Institution,
unterscheidet ihn von dem Wirken durch persönlichen Einfluß, durch
das eigengesetzliche „Mana“ des Einzelnen. Abstrakte traditionelle Ämter
bilden hier ein festes Gerüst, in dem die Persönlichkeiten vorgeschriebene
Funktionen übernehmen. Dadurch erhalten diese politischen Gebilde Staatscharakter.
Die Frage, ob der Staatscharakter bei diesen Völkern selbst zur
Ausbildung gelangt ist oder nicht, dürfte in diesem Zusammenhang irrelevant
sein. Auch die Reiche der Sudanstämme, etwa von Bornu u. dgl.,
wie sie Barth [57], Nchtg. [79—82] und Rohlfs [75] schildern, standen
außer unter verschiedenen anderen, insbesonders unter islamischen Einflüssen.
Es handelt sich hier aber darum, Repräsentanten vorzuführen,
welche bereits an der Schwelle zur Staatsbildung stehen, die ein besonderes
Schicksal für die Menschen bedeutet. Im groben gesprochen kann die Staatsbildung
als Markstein angesehen werden, etwa so wie der Besitz der Lautschrift,
die Einführung des Ackerbaues mit dem Pflug und dem Zugtier,
eines gesatzten Rechtes, fester Gerichte usw., Einrichtungen, die in diesem
Zusammenhange nicht mehr behandelt werden können, weil dies den hier
in Aussicht genommenen Raum sprengen würde.
Die politischen Gestaltungen des alten Äthiopien haben ihre eigene Geschichte.
Nach dem Bericht des Manoel d’ Almeyda aus dem 17. Jahrhundert
gab es in Abessinien neben dem Kaiser eine hohe Würde, die man „‚beteudet““
nannte und die bei zwei Persönlichkeiten, einer „zur Rechten‘ und einer
„zur Linken“, ruhte (ähnlich wie wir das bei den Lango kennen lernten).
Diese beiden übten tatsächlich die ganze Regierungsgewalt aus, da die
Kaiser — etwa so wie die Häuptlinge der Maori oder der frühere Mikado