Die soziale Rolle des Hirtentums
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Märkte, vielfach durch die Frauen, gebracht. Die Großhändler ziehen entweder
mit den von ihnen in Kaffa oder Adis-Ababa oder Harar angekauften
Waren als Wanderhändler von Markt zu Markt und mit den eingetauschten
Waren wieder zurück. Jeder Kaufmann betreibt sein Geschäft für sich auf
eigene Rechnung, aber mitunter vereinigen sich mehrere zu einer gemeinsamen
Handelsunternehmung, oder sie veranstalten eine Reise für Rechnung
europäischer, indischer oder arabischer Handelshäuser. Über ihre
Geschäfte führen sie nie Buch (425ff). — Die Maße und das Geldwesen
zeigen ebenfalls eine für Afrika sehr hohe Ausbildung. — Das gleiche gilt
von Recht und Gericht.
Darauf kann hier nicht weiter eingegangen werden. Ebensowenig ist hier
eine umständliche Darstellung des Ehe- und Familienlebens möglich. Nur
darauf darf hingewiesen werden, daß offenbar im Zusammenhang mit dem
Hirtentum und der autoritativen Gliederung die patriarchalischen und
vaterrechtlichen Tendenzen hervortreten und sich vielfach die sippenmäßigen
Bindungen lockern. Dazu kommt eine plutokratische Zersetzung
der Sippe in patriarchalische Einzelfamilien mit Sklavenbesitz, Dienerschaft
und Tendenz zu ausgebildeter Polygynie, also die Herrenfamilie
mit Gutshof. Zugleich stellt sich die Haupt- und Hausfrau als „‚matrona“
ein, während eine Schätzung der Jungfrauenschaft ganz andere Auffassungen
kennzeichnet als namentlich bei Feldbauern. Gleichzeitig ist die Prostitution
verbreitet. Ganz ähnliches erfahren wir von den Somäl (Paulsch. [96] 286)
oder von den abessinischen Stämmen der Arussi-galla (Zahn 173). Doch
fehlt es neben diesen patriarchalischen Tendenzen nicht an einzelnen mutterrechtlichen
Zügen.
Die Rationalisierung des sakralen Machtbesitzes stützt sich nicht auf
die Hilfe des Adels, sondern im Gegenteil auf die Angehörigen der unteren
Schichten, auf Mischlinge und selbst Stammesfremde, Kriegsgefangene und
Sklaven. Dadurch wird von oben aus das Beispiel einer familialen Verselbständigung
mit dem Besitz aus der individuellen Kriegsbeute oder
mit der vom Herrscher verliehenen Belohnung gegeben. Die plutokratischen
Einflüsse gehen parallel neben der des königlichen Beamtentums und
verwischen dadurch die ethnischen Ursprünge mehr und mehr. An Stelle
der ethnischen Gliederung und Kastenschichtung tritt die Staffelung der
Beamtenhierarchie, der Hörigkeit und des Sklaventums, kurz eine soziale
Klassenbildung ohne Rücksicht auf die ethnische Tradition.
$ 7. Die soziale Rolle des Hirtentums.
Nicht alle Viehhälter sind, wie bereits. wiederholt betont wurde, als Hirten
zu betrachten. Soweit sich die Viehhaltung und die Verwendung von Vieh
zu verschiedenen Zwecken mit anderen Tätigkeiten verbindet, sobald es
nicht emotionell betont im Vordergrunde der gesamten Lebenshaltung steht,
treten auch nicht die Erscheinungen auf, die für das Hirtentum bezeichnend