Kritik
17
darstellen; diese Mannigfaltigkeit findet bei ihnen nicht die gebührende Berücksichtigung.
Man konstruiert zu vereinfachte „Idealtypen““, die der Wirklichkeit
nicht gerecht werden.
Der Fehler liegt dabei nicht darin, daß man überhaupt Typen aufstellt —
denn ohne solche kann man keine Übersichten gewinnen —, vielmehr in der
Täuschung, als ob diese Konstruktionen, ohne den Dingen Gewalt anzutun,
30 weit Wirklichkeit wären, daß überall dort, wo sich die wenigen Kriterien
des Schemas vorfinden, auch das übrige Leben gleich wäre, als ob somit
überall, wo sich etwa eine Stammeshalbierung findet (das sogenannte „Zweiklassensystem“)
oder eine Aufspaltung in Heiratsgruppen (sogenannte „totemistisches‘“
Heiratssystem), auch alle übrigen Lebensformen gleich wären.
Davon ferner, daß die Typen selbst sich in einem Ablauf befinden,
ist nirgends die Rede, sondern sie werden wie etwas absolut Starres, somit
durchaus unhistorisch betrachtet.
Die sogenannte „kulturhistorische“ Schule könnte man eher als ein „„soziologisches“
Verfahren ansehen, da es darauf hinausläuft, Idealtypen aufzustellen.
Allerdings dürfte sie den Soziologen deshalb nicht befriedigen,
weil ein zu geringer Teil sozialer Phänomene dabei erfaßt wird. Es war ein
Irrtum von Graebner, wie auch von Rivers und P. W. Schmidt, Darstellungen
zu geben, als erschöpfte sich mit Heiratsordnungen, Zugehörigkeits-, Nachund
Erbfolgebezeichnungen und mit Verwandtschaftsnamen „die soziale
Organisation‘. Im Grunde handelt es sich überdies zumeist um durchaus
oberflächliche Feststellungen über die Heiratsordnungen, darüber, wie
man über die Familienzugehörigkeit und die Erbfolge in einigen Fällen
denkt, wobei man außerdem in der Regel es völlig unterläßt, etwa Unter-Schiede
in Bezug auf die Nachfolge in Würden und in Besitz zu machen,
Unterschiede zwischen der Angehörigkeitsberechnung zur Familie oder zur
Sippe. vorzunehmen usw. Außerdem kann den Vertretern der „„kulturhistorischen“
Schule der Vorwurf nicht erspart werden, daß sie die neueren
sehr eingehenden Forschungen auf diesem Gebiet einfach ignorieren,
und damit der ganzen Problematik. und.sozialpsychologischen Ver-Mechtung
der Phänomene, etwa des Mutterrechts und der Heiratsordnung,
völlig aus dem Wege gehen (s. z. B. Mal. [30]). Derselbe Vorwurf betrifft
auch die „Übertragung“ und das „Wandern“ von sozialen Systemen (s. z. B.
Goldw. [21], Kroeb. [27]). Man kann dabei nicht advokatorisch vorgehen
und dem anderen gegen die eigene Behauptung die Beweislast zuschieben,
sondern man muß diese Probleme in ihren historischen Abläufen zu ermitteln
und auf sozialpsychologischem Wege zu untersuchen trachten.
Dazu kommt noch ein Punkt, dem noch an anderer Stelle dieses Werkes
Aufmerksamkeit zugewendet werden soll. Es gewinnt nämlich den Anschein,
daß dort, wo Idealtypen verwirklicht zu sein scheinen, tatsächlich Extremformen
vorliegen. Damit soll gesagt sein, daß wir es nicht etwa mit „Mutterrecht“
als Idealtyp in der Menschheitsgeschichte zu tun haben, sondern
daß, wo wir eine Anzahl von Institutionen vorfinden, die mit Mutterfolge
und Fraueneinfluß zusammen hängen, extreme Gestaltungen. vorliegen.
Dafür spricht schon der Umstand, daß wir nur sehr vereinzelt und gerade
2 Thurnwald 5