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Wildbeuter von Steppe, Wüste und Grasland
westlichen Viktoria scheinen die Häuptlinge einen beträchtlichen Grad
von Machtfülle gegenüber dem Altenrat errungen zu haben. Dem Häuptling
und seiner Familie werden allerlei Ehren erwiesen, ihm, seinen Weibern
und Kindern eine besondere Bedienung zugestanden. Auch soll sich die
Würde regelmäßig von dem Vater auf den Sohn vererbt haben. Ähnliche
Verhältnisse sind von einigen andern küstennahen Völkerschaften der südlichen
und südöstlichen Randgebiete bezeugt. Auch die Häuptlinge der
Narrinyeri sollen eine beträchtliche Macht besessen haben. Von hier ist
auch eine vollendete Organisation des Altenrates bekannt. Bei den Kulin-Stämmen
ist von einer besonderen Gefolgschaft des Häuptlings die Rede,
der den jüngeren Leuten ganz bestimmte Arbeiten vorschrieb. Die Kurnai
im südlichen Gippsland kannten bereits Oberhäuptlinge, die größeren Stammesteilen
vorstanden usw. (Knabh. 181). Es ist bemerkenswert, daß in den
Waldgebieten von Quensland die Häuptlingsinstitution fast völlig fehlt. In
den wenig fruchtbaren Gegenden der Zentralstämme mit ihren vorwiegend
totemistischen Lokalgruppen gibt es zwar Häuptlinge, doch scheint deren
Macht nur sehr schwach gewesen zu sein, obgleich ihre Würde als erblich
bezeichnet wird. Ähnliches gilt auch für die Südstämme.
Wie weit die von Grbn, [05, 06, 08, 09/b] gegen Hwtt. [04] gemachten
Einwendungen von „Kulturschichten‘“ in Australien berechtigt sind und
deren weitere Zusammenhänge heute noch als begründet anerkannt werden
können, mag in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben. Mit Recht
wird man sich aber der Einwendung von Knabh. (189f) anschließen
müssen, daß nicht alle Unterschiede ohne weiteres bloß mit historischen
Schichtungen erklärt werden können (s. a. hier Einleitung, $ 7), sondern
vielfach auch durch geographische Bedingungen, durch die Möglichkeit,
auf Grund örtlich besserer Ernährungsbedingungen größere Gemeinden
zu bilden, die weiterhin wieder zu besonderen politischen Gestaltungen
führen.
Zum Schluß muß noch auf die Beziehungen unter den Stämmen selbst
hingewiesen werden, also auf eine Art internationaler Beziehungen, die
sich gelegentlich der Besuche, der Handelszüge usw. in der Unverletzlichkeit
der Boten, in geregelten Sühnekämpfen in Duellform und einer Art.
Serichtsverhandlungen äußerte (Wheel. [10)).
Anhangsweise mögen hier einige. Nachrichten über die inzwischen völlig
ausgerotteten ‚Tasmanier Platz finden, wie sie von Roth Lg. [90] zusammengestellt
wurden. Danach führten diese Wildbeuterstämme ein ähnliches
Leben wie die Australier, zogen namentlich zu gewissen Jahreszeiten
vom Innern nach der Küste zum Austernfang, und zurück zur Jagd und zum
Sammeln ins Binnenland. Auch von ihnen wird angegeben, daß ein jeder
Stamm aus mehreren Familien bestand und jede Familie ihren eigenen
Feuerplatz besaß (Roth Lg. [90] 119). Ihre Hütten sollen sie aus abgebrochenen
und zusammengebundenen Zweigen errichtet haben, die mit Gras eingedeckt
waren und eine kreisförmige Form besaßen. Verhältnismäßig nur
wenige Hütten fanden sich zusammen, höchstens 7 bis 8. Andere bedeckten
ihre Hütten mit Rinden, so daß der Regen nicht durchdrang. Auch hier