Bewohner der Andamanen-Inseln
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Beabsichtigten die Leute nicht, längere Zeit zu verweilen, so legten sie
ein zeitweiliges Lager in Gestalt eines Dorfes an, bauten jedoch alles viel
leichter und einfacher. Insbesondere wurden die Dächer nur mit zusammengebundenen
Blattbündeln, nicht mit geflochtenen Palmwedeln bedeckt;
derartige Bauten hielten etwa drei Monate. Gegenwärtig werden fast nur
Häuser der letzteren Art errichtet. Mit ganz flüchtigen Bauten begnügt man
sich bei Jagdunternehmungen im Walde, wenn man nur wenige Tage bleibt.
Höhlen oder Unterkünfte in Felswänden, wie etwa bei den Veddas, sind hier
nahezu unbekannt.
va Tal Dal Dxü
a]
© Loy a) Le VS)
Abb. 5. Plan eines Andamanischen Dorfes,
a. Hütten der Verheirateten c. Allgemeiner Kochplatz
b. Junggesellen-Hütte d. Tanzboden.
Aus Brown.
Der Unterhalt der Andamanen-Leute wird aus der See und dem Wald
erworben. Aus der See fängt man Dugong und Schildkröten, eine große Menge
von Fischarten, Krabben und Molusken aller Art. Krabben und Fische
werden auch aus den Lagunen und aus dem Süßwasser erbeutet. Der Wald
liefert außer dem Fleisch des wilden Schweines und des Leguan noch wilden
Honig und eine große Menge von Wurzeln, Früchten und Beeren, also hauptsächlich
vegetabilische Nahrung. Zu den verschiedenen Jahreszeiten fischt
und fängt, jagt und sammelt man natürlich verschiedene animalische und
vegetabilische Nahrung (Brown A. R. [22] 36ff). Die Küstenbewohner hängen
weniger vom Wetter und der Jahreszeit bei ihren Jagd- und Fangunternehmungen
ab als die Waldbewohner.
Im Jagdbezirk der Gemeinde üben deren Mitglieder darin gleiche Rechte
aus. Doch besteht ein gewisser privater Anspruch auf Bäume. Wenn z. B.
ein Mann einer Küstengemeinde im Urwald einen Baum findet, der ihm
geeignet für die Herstellung eines Kanus erscheint, so macht er den anderen
davon Mitteilung, beschreibt ihnen den Baum und seinen Standort. Von nun
an gilt der Baum als sein Eigentum, auch wenn inzwischen etwa Jahre verflossen
sein sollten, ohne daß er von seinem Recht Gebrauch gemacht hätte.
Ein anderer Mann dürfte den Baum nicht fällen, ohne den Besitzer gefragt
zu haben. Ähnliches gilt auch bezüglich der Früchte z.B. von einer Art
Artocarpus-Bäumen. Das Schwein gehört — ganz ähnlich wie bei der Jagd
der Eskimos — dem. dessen Pfeil es zuerst getroffen hatte, ohne Rücksicht