Das Grab der Afrikaner.
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schlechten Erfahrungen mit der Leiche mußten sich aber beim Hüttengrab
einstellen, besonders, wenn der Tote an einer ansteckenden Krankheit ge
storben war. Nicht umsonst überläßt man dem Toten die Hütte, wenn er
zufällig in ihr verscheidet, z. B. bei den Hottentotten. Die Hütte ist unrein
geworden, ist verseucht. Der Tote, der bislang als ein Familienglied betrachtet
wurde, ist zum Schädling geworden, der den gemeinsamen Interessen schadet,
der deshalb aus dem Familienverbande ausgeschlossen werden muß. Das wird
erreicht durch die Aussetzung. Während also die eigentliche Aussetzung dem
Hüttengrab und seinen Vorläufern parallel geht, ist die Aussetzung als Sitte
eine spätere Erscheinung als das Grab in der Hütte, hervorgerufen durch die
praktischen Erfahrungen, die das Hüttengrab gezeitigt hatte.
Schon bei der Aussetzung macht sich der Gedanke eines Weiterwirkens
des Toten bemerkbar. Eine schädliche Wirkung sucht man abzuwehren. Viel
leicht lag auch beim Hüttengrab eine ähnliche Idee zugrunde, man will den
Toten angemessen behandeln, ihm keinen Grund zur Klage geben und sich
so seiner wohlwollenden Gesinnung versichern. Ein Schutz der Leiche ist ja
schon das Erdgrab, ein Schutz ist auch das Steingrab, Ob es zuerst bei der
gelegentlichen Aussetzung verwendet worden ist, um die Leiche, die fern dem
Hause oder der Feuerstelle verschied, nicht schutzlos preiszugeben-? Das
Schutzmotiv ist jedenfalls das älteste und verbreitetste Motiv dieser Bestattungs
art. Steine bildeten aber das bequemste Material, und ein Steinhaufen sicherte
außerdem die Leiche am allermeisten, mehr als die lockere Erde, die von den
räuberischen Tieren leicht aufgewühlt wurde. Es würde so das Steingrab sich
als der ursprüngliche Begleiter der gelegentlichen Aussetzung darstellen, der
ihr dann auch in Zukunft lange'zur Seite geblieben ist.
Bei all diesen Gebräuchen muß sich aber der Lebende um den Toten
kümmern. Weshalb kam man überhaupt zu einem Begräbnis? Diese Frage
ist noch nirgendwo beantwortet worden. Man muß die Leiche als einen Teil
der sozialen Gemeinschaft angesehen haben, sonst hätte sich diese nicht um
sie zu kümmern brauchen. Und doch konnte die Leiche keine Pflichten mehr
erfüllen. Warum nahm der Mensch überhaupt die Last auf sich? Einen ent
wickelten Seelenglauben in die Anfänge der Menschheit hineinstellen wollen
und daraus die Begründung des Begräbnisses ableiten, geht nicht an. Die
einfache Urstufe sah den Menschen als etwas Einfaches, Einheitliches an. Es
kann keine Trennung von Seele und Leib in unserem Sinne gegeben haben
Und doch rechnet man mit dem Weiterbestand des Toten. Ich kann zu keiner
anderen Vermutung kommen, als daß wir es hier mit einer Auswirkung des
Naturgesetzes zu tun haben, mit der Auswirkung des Gesetzes von der Er
haltung der Energie. Unbewußt, aber sicher leitete dieses den Menschen und
ließ ihn an ein Aufhören des Leibes einfach nicht denken. Erst die vielen
menschlichen Vorschriften konnten das Naturgesetz übertönen, das bis dahin
unerkannt, aber unwiderstehlich die Menschen geleitet hatte, so wie es im
Instinkt die Tiere lenkt. Hier suche ich den eigentlichen Ursprung des Be
gräbnisses. Lebte aber der Mensch weiter, besser, bestand er fort, dann mußte
er wie ein anderer Mensch gewertet und behandelt werden, dann mußte ihm
eine Wohnung wie den Lebenden zuerkannt werden. Dann mußte aber auch