Baessler-Archiv, Neue Folge, Band XI
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der Statuette von San Joaquin entsprechenden Grad der Vollkommenheit in
der Formgebung und Bemalung besäße.
Beschreibung der Fundstücke
1. Bei der Statuette handelt es sich um eine bemalte Figur von 22,3 cm Höhe
(Aufm 1 und 2) und 935 g Gewicht, die augenscheinlich ein weibliches Wesen
in aufrechter Stellung oder — um es neutraler auszudrücken — in gestreck
ter Körperhaltung darstellt. Der von der Schulter bis zum Schritt 13 cm
messende Rumpf der Statuette entbehrt der den Übergang vom Ober- zum
Unterkörper andeutenden Einengung der Taille und besitzt in der Becken
gegend seinen größten, 22,5 cm betragenden Umfang. Er ruht auf stäm
migen, verhältnismäßig kurzen Beinen — die Schritthöhe erreicht nur vier
Zentimeter —, deren Grätschstellung und die gut ausmodellierte Basis der
breitsohligen Füße der Figur eine relativ große Standfestigkeit verleihen.
Diese Tatsache könnte darauf hindeuten, daß es dem Hersteller um die
Gewährleistung des Stehvermögens der Plastik im Zusammenhang mit
deren uns seiner Artung nach nicht bekannten Gebrauchszweck zu tun
gewesen ist. Diese Annahme entkräften jedoch in der Gesäßpartie, am
Hinterhaupt und an den Fersen vorhandene, als Auflageflächen zu wertende
Ebenheiten, die für eine Verwendung oder Verwahrung der Figur in
Rückenlage sprechen, d. h. nach Art einer „Aufbahrung“. Schließlich lassen
sich beide Annahmen in widerspruchsloser Weise verknüpfen, wenn man
die Möglichkeit einer senkrechten Aufstellung in Betracht zieht, bei der die
Rückenpartie eine Anlehnung an einen ebenen Gegenstand erfährt. Die in
4,7 cm Höhe über der Standfläche die Rückenpartie in bezug auf die Glied
maßen absetzende Gesäßbasis soll ohne Frage der anatomischen Wirklich
keit Ausdruck verleihen. Sechseinhalb Zentimeter lang, waagerecht verlau
fend und fast rechtwinklig und somit relativ scharfkantig ausgebildet,
könnte sie auf Grund dieser spezifischen Ausformung darüber hinaus mit
der Technik der Aufstellung oder Befestigung der Figur im vorgenannten
Sinne im Zusammenhang gesehen werden. Das gleiche mag für zwei kreis
runde Konkavitäten von 7 mm Durchmesser und 1 mm Tiefe gelten, die,
waagerecht angeordnet, einen Abstand von 1,5 cm zueinander und zu der
vorerwähnten Gesäßkante aufweisen. Im Gegensatz zu den recht kom
pakten unteren Extremitäten, deren Zehenpartie jeweils durch sechs kurze,
senkrechte Kerbschnitte ihre entsprechende Aufgliederung erfährt, stellen
sich die Arme als vergleichsweise kurze (6,2 cm) und grazile Gebilde dar,
die sich senkrecht und ohne stark profilierten Übergang der Kontur des
Rumpfes anschmiegen, eine schmale, gratartig verlaufende Außenseite
bildend. Diese mündet in Höhe des Halsansatzes in schmalen, eckigen